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Presbyterium

9 gewählte Presbyterinnen und Presbyter und der Pfarrer bilden gemeinsam das Presbyterium unserer Kirchengemeinde. Es wird ergänzt durch 4 weitere Personen, die mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen und bei Verhinderung eines Presbyters oder einer Presbyterin stimmberechtigt nachrücken.

Die Amtszeit des Presbyteriums beträgt 6 Jahre. Die letzte Wahl fand am 29. November 2020 statt.

Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde. Seine Aufgaben sind insbesondere:

  • für den Dienst der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kirchengemeinde Sorge zu tragen,
  • die Gemeindearbeit in allen Bereichen zu fördern,
  • zur Aussprache über kirchliche Angelegenheiten und zur Pflege des kirchlichen Lebens Gemeindeversammlungen einzuberufen,
  • für die Durchführung von Sammlungen zu sorgen,
  • die Gemeindeglieder zu informieren,
  • das Vermögen der Kirchengemeinde gewissenhaft zu verwalten,
  • dafür zu sorgen, dass die Gebäude nebst Zubehör in gutem Zustand erhalten werden,
  • das Pfarrwahlrecht der Kirchengemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auszuüben,
  • die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.