Presbyterium
9 gewählte Presbyterinnen und Presbyter und der Pfarrer bilden gemeinsam das Presbyterium unserer Kirchengemeinde. Es wird ergänzt durch 4 weitere Personen, die mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen und bei Verhinderung eines Presbyters oder einer Presbyterin stimmberechtigt nachrücken.

Die Amtszeit des Presbyteriums beträgt 6 Jahre. Die letzte Wahl fand am 29. November 2020 statt.
Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde. Seine Aufgaben sind insbesondere:
- für den Dienst der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kirchengemeinde Sorge zu tragen,
- die Gemeindearbeit in allen Bereichen zu fördern,
- zur Aussprache über kirchliche Angelegenheiten und zur Pflege des kirchlichen Lebens Gemeindeversammlungen einzuberufen,
- für die Durchführung von Sammlungen zu sorgen,
- die Gemeindeglieder zu informieren,
- das Vermögen der Kirchengemeinde gewissenhaft zu verwalten,
- dafür zu sorgen, dass die Gebäude nebst Zubehör in gutem Zustand erhalten werden,
- das Pfarrwahlrecht der Kirchengemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auszuüben,
- die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.